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Merkzeichen "aG" kann auch für Parkinson- und MS-Erkrankte eingetragen werden

Auch Parkinson-Kranke oder Menschen mit einer Multiplen Sklerose können unter bestimmten Umständen das Merkzeichen "aG" erhalten.

Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundessozialgerichts (Az.: B 9 SB 1/15 R). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit Parkinson geklagt. Er wollte das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, da er aufgrund seiner Krankheit motorisch hochgradig eingeschränkt sei. Dies hatte ihm sein Arzt bestätigt. Er benötigte jedoch keinen Rollstuhl, sondern hatte nur einen Gehstock.

Die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) haben die Klage des Mannes zwar abgewiesen; interessant für andere Betroffene ist jedoch, dass die Richter anerkannt haben, dass bei Vorliegen einer "hochgradigen Bewegungseinschränkung" MS- und Parkinsonerkrankte anderen Betroffenen (z. B. Menschen mit Querschnittslähmung oder einer Menschen mit doppelter Beinamputation) gleichgestellt werden müssten.

Die Richter urteilten, dass der generelle Ausschlus von schwerbehinderte Menschen mit einer neurologischen Erkrankung wie Parkinson oder Multipler Sklerose vom Merkzeichen "aG" rechtlich falsch sei. Entscheidend sei, inwieweit bei Betroffenen nur noch ein "vernachlässigbares Restgehvermögen" besteht. Ein Indiz hierfür sei die ständige Benutzung eines Rollstuhls.

Das bedeutet konkret: Verfügen Betroffene nur noch über ein "vernachlässigbares Restgehvermögen", können sie in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" beanspruchen und bundesweit auf Behindertenparkplätzen parken.

Zum Merkzeichen "aG"

Nach den geltenden Gesetzesvorschriften wird das Merkzeichen "aG" nur erteilt, wenn jemand dauernd und auch nicht mit fremder Hilfe in der Lage ist, sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs zu bewegen. Bei querschnittsgelähmten oder auch doppelt beinamputierten Behinderten wird dies generell vermutet. Behinderte Menschen mit anderen Erkrankungen können bei erheblichen Gehstöhrungen aber eine Gleichstellung mit Querschnittsgelähmten verlangen.

Quelle: VdK NRW vom 9. Nov. 2023

 

 

 

 

 

 

 

                      

 

Coronavirus INFO

 

 

 

C o r o n a v i r u s

- Hygiene- und Verhaltenshinweise beachten!
- Verschiedene Organisationen bieten einen Einkaufsservice an (siehe unten) 

                                                                                                                                                                                                      Quelle: YouTube

 

Gesunde Menschen schützen sich vor einer Infektion wie folgt:

  • Hände waschen
    Die Hände häufig und gründlich mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel reinigen. Gründliches Händewaschen dauert etwa 30 Sekunden.

  • Händeschütteln vermeiden

  • Schleimhäute schützen
    Mund, Nase und Augen nicht mit den Händen berühren

  • Körperkontakte vermeiden
    Auf unnötige Körperkontakte wie Begrüßung per Handschlag, Küsschen und Umarmung verzichten

  • Abstand halten
    Engen Kontakt zu Personen vermeiden. Idealerweise mindestens zwei Meter. 

 

Wie kann ich andere vor einer Ansteckung schützen?

  • In ein Taschentuch niesen und Taschentuch umgehend entsorgen (z.B. Abfalleimer mit Deckel).
    A l t e r n a t i v 
  • In die Armbeuge husten oder niesen.

 

Erkennen

Erste Krankheitszeichen sind Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden zudem an Durchfall.
Bei einem schweren Verlauf können Atemprobleme oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach eine Ansteckung
können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten. (Quelle: BZgA)

Bei Verdacht einer Erkrankung

Personen, die starke Beschwerden aufweisen, oder den Verdacht haben an einer Corona-Virus-Infektion erkrankt zu sein, rufen an Werktagen zuerst bitte ihren Hausarzt an. Zuerst anrufen und nicht sofort die Praxis aufsuchen, damit Infektionen nicht noch weiter übertragen werden. 
Eine Alternative wurde über die Abstrichzentren (siehe Info) geschaffen. Wer sich testen lassen will, muss unbedingt vorab die unten genannte Telefonnummer anrufen.  

 

INFO

  • Verlässliche Antworten und Informationen („Zusammen gegen Corona“) des Bundesministeriums für Gesundheit zur Eindämmung der Verbreitung des Virus:
    https://www.zusammengegencorona.de/

Aktuelles und Pressekonferenzen 


 

 


Informationen für ArbeitnehmerInnen:


  • Kompaktinfo über Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte im Überblick mit zielführenden Links:

    I.   Finanzhilfen / Zuschüsse / Liquidität 
    II.  Hilfe für Beschäftigte / Kurzarbeitergeld
    III. Bürgschaften, Kredite, Haftungsfreistellungen
    IV. Handlungsfähigkeit von Unternehmen, Stifungen und Vereinen
    V.   Arbeitsschutz
    VI. Mobilität
    VII. Information und Beratung

    Zum Download bitten den Link anklicken:  https://www.soziallotse-merkstein.de/media/PDF/Kompaktinfo_Soforthilfen.pdf
 

 

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