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Merkzeichen "aG" kann auch für Parkinson- und MS-Erkrankte eingetragen werden

Auch Parkinson-Kranke oder Menschen mit einer Multiplen Sklerose können unter bestimmten Umständen das Merkzeichen "aG" erhalten.

Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundessozialgerichts (Az.: B 9 SB 1/15 R). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit Parkinson geklagt. Er wollte das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, da er aufgrund seiner Krankheit motorisch hochgradig eingeschränkt sei. Dies hatte ihm sein Arzt bestätigt. Er benötigte jedoch keinen Rollstuhl, sondern hatte nur einen Gehstock.

Die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) haben die Klage des Mannes zwar abgewiesen; interessant für andere Betroffene ist jedoch, dass die Richter anerkannt haben, dass bei Vorliegen einer "hochgradigen Bewegungseinschränkung" MS- und Parkinsonerkrankte anderen Betroffenen (z. B. Menschen mit Querschnittslähmung oder einer Menschen mit doppelter Beinamputation) gleichgestellt werden müssten.

Die Richter urteilten, dass der generelle Ausschlus von schwerbehinderte Menschen mit einer neurologischen Erkrankung wie Parkinson oder Multipler Sklerose vom Merkzeichen "aG" rechtlich falsch sei. Entscheidend sei, inwieweit bei Betroffenen nur noch ein "vernachlässigbares Restgehvermögen" besteht. Ein Indiz hierfür sei die ständige Benutzung eines Rollstuhls.

Das bedeutet konkret: Verfügen Betroffene nur noch über ein "vernachlässigbares Restgehvermögen", können sie in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" beanspruchen und bundesweit auf Behindertenparkplätzen parken.

Zum Merkzeichen "aG"

Nach den geltenden Gesetzesvorschriften wird das Merkzeichen "aG" nur erteilt, wenn jemand dauernd und auch nicht mit fremder Hilfe in der Lage ist, sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs zu bewegen. Bei querschnittsgelähmten oder auch doppelt beinamputierten Behinderten wird dies generell vermutet. Behinderte Menschen mit anderen Erkrankungen können bei erheblichen Gehstöhrungen aber eine Gleichstellung mit Querschnittsgelähmten verlangen.

Quelle: VdK NRW vom 9. Nov. 2023

 

 

 

 

 

 

 

                      

 

Vorsicht vor Trickbetrügern in Herzogenrath

Dr. Benjamin Fadavian

 

Liebe Herzogenratherinnen und Herzogenrather, diese Woche ist in den Medien zu lesen, dass es einem Trickbetrüger in Herzogenrath gelungen ist, von einer 64-jährigen Frau einen fünfstelligen (!) Geldbetrag zu erbeuten. Dabei wurde die Dame mit einer frei erfundenen Geschichte über eine angebliche Inhaftierung eines Verwandten, für den nun Lösegeld erforderlich sei, unter Druck gesetzt, sodass sie letztlich den hohen Geldbetrag einem vermeintlichen Boten der Staatsanwaltschaft übergab. Den Gedanken, dass die Dame in unserer Stadt um einen so hohen Geldbetrag gebracht wurde, finde ich schier unerträglich. Damit das nicht mehr vorkommt, bittet die Polizei darum, Verwandte, Angehörige und Bekannte über diese Vorgehensweise zu informieren. Ich schließe mich dieser Bitte an.

 

Link zur Broschüre „Im Alter sicher leben“ auf der Seite der polizeilichen Kriminalprävention hier:

https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/228-im-alter-sicher

 

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